Die 3 gold­e­nen Regeln zur Stere­o­fo­tografie sollen dabei helfen, den kreativen­Hand­lungsspiel­raum bei der Stereo-Auf­nahme, der Stereo-Mon­tage und der Stereo-Wieder­gabe sin­nvoll zu nutzen. Eine zusam­men­fassende Liste der rein tech­nis­chen Notwendigkeit­en, welche nicht im kreativ­en Gestal­tungs­bere­ich des Stere­o­fo­tografen liegen, son­dern eine prinzip­ielle Voraus­set­zung für einen ermü­dungs­freien Genuß stere­oskopis­ch­er Dar­bi­etun­gen darstellen, find­et sich im DGS-Qual­itäts­stan­dard.

Was muß bei der Stere­o­fo­tografie beachtet wer­den? Es gibt genau 3 Grun­dregeln, welche zu beacht­en sind:

Die Tiefeninformation darf gewisse Grenzen nicht überschreiten.

 

Warum ist die Auf­nah­meregel einzuhal­ten?

Da unser Gehirn nur eine begren­zte Tiefen­in­for­ma­tion ver­ar­beit­en kann, muss auch die im Stere­o­bild enthal­tene Tiefe begren­zt sein, damit das gesamte Stere­o­bild als ein ein­heitlich­es Raum­bild wahrgenom­men wer­den kann. Eine Ver­let­zung der Auf­nah­meregel führt im schlimm­sten Fall zu einem Zer­fall des Raum­bildes in einzelne Bildteile. Die Auf­nah­meregel ist eine unter allen Umstän­den einzuhal­tende Bedin­gung für ein angenehm zu betra­ch­t­en­des Stere­o­bild.

 

Welche Gren­zw­erte und Tol­er­anzen gibt es bei der Auf­nah­meregel?

Bei der Auf­nahme eines Stere­o­bildes erzeugt die räum­liche Tiefe einen seitlichen Ver­satz der bei­den kor­re­spondieren­den Bild­punk­te im linken und recht­en Stereoteil­bild. Für nahe Objek­te ist dieser Ver­satz groß, für ent­fer­nte Objek­te klein. Die Dif­ferenz zwis­chen dem größten (durch den ‚Nah­punkt‘ erzeugten) und dem kle­in­sten (durch den ‚Fer­n­punkt‘ erzeugten) Ver­satz nen­nt man Devi­a­tion. Die Devi­a­tion sollte nor­maler­weise 1/30 der gesamten ohne Kopfver­drehen erfass­baren Bild­bre­ite nicht über­schre­it­en (für die Experten: dieser Wert fol­gt aus der 70′-Bedingung).

Anmerkung 1: Wenn es das Motiv zulässt, kann auch der Bil­draum vor dem Sche­in­fen­ster genutzt wer­den. Für diese Fälle gilt eine erhöhte Devi­a­tion­s­gren­ze, deren genauer Wert aber vom Motiv abhängig ist. Für die Bil­dan­teile, die vor dem Sche­in­fen­ster liegen, kann eine zusät­zliche Devi­a­tion bis 1/50 der Bild­bre­ite meist gut akzep­tiert wer­den.

Anmerkung 2: Die Beschränkung der Devi­a­tion auf 1/30 der Bild­bre­ite bezieht sich immer auf den gle­ichzeit­ig erfass­baren Bild­bere­ich, ohne dass der Kopf bewegt wer­den muss. Ist beispiel­sweise das pro­jizierte Stere­o­bild so groß, dass es nicht mehr gle­ichzeit­ig wahrgenom­men wer­den kann, ist der max­i­male Devi­a­tion­swert entsprechend zu reduzieren. Für die Kino­pro­jek­tion mit sehr großen Lein­wän­den wird deshalb eine reduzierte Devi­a­tion von 1/40 der Bild­bre­ite emp­fohlen.

Anmerkung 3: Bei Präsen­ta­tio­nen mit vari­ieren­den Höhen/Seitenverhältnissen sind alle indi­vidu­ellen max­i­malen Devi­a­tion­swerte auf die Bild­bre­ite des bre­itesten Bildes zu beziehen. Dies führt für die Hochfor­mat-Bilder in der Regel zu deut­lich höheren max­i­malen Devi­a­tion­swerten.

Anmerkung 4: Der max­i­male Seit­en­ver­satz von 1/30 der Bild­bre­ite ist als obere Gren­ze zu ver­ste­hen und kann im Einzelfall auch schon zu groß sein, beson­ders wenn sich das Nah­punk­to­b­jekt und das Fer­n­punk­to­b­jekt in einem Stere­o­bild ger­ade schnei­den.

 

Eine ein­fache Abstands­be­din­gung zum Ein­hal­ten der Auf­nah­meregel lautet:

 

Nah­punk­tweite > Stere­oba­sis mal Bren­nweite (alles in mm).

 

Aufnahmeregel 600

Auf­nah­meregel: Bei der Auf­nahme auf aus­re­ichen­den Abstand acht­en!

Die Nah­punk­tweite ist die Ent­fer­nung zwis­chen der Kam­era und dem vorder­sten Motivpunkt. Die Auf­nah­me­ba­sis (Abstand der Objek­tive) beträgt bei echt­en Stereokam­eras etwa 65mm. Häu­fig find­et man — beson­ders in der älteren Lit­er­atur — statt der Bren­nweite einen fes­ten Wert, beispiel­sweise 35 oder 50mm. Da die meis­ten heute verkauften Stereokam­eras Zoom-Objek­tive mit ver­stell­baren Bren­nweit­en besitzen, haben diese ein­fachen und nur für die entsprechen­den Fes­t­bren­nweit­en gülti­gen Faust­formeln nur noch einen eingeschränk­ten Wert. Die oben angegebene Abstands­be­din­gung gilt für alle Motive, welche den Unendlich­punkt (also z.B. den Hor­i­zont) als Bildbe­standteil enthal­ten.

 

Wie halte ich die Auf­nah­meregel ein?

Bei der Auf­nahme ist lediglich dafür zu sor­gen, dass kein Auf­nah­meob­jekt der Kam­era näher ist als die mit der obi­gen Abstands­be­din­gung berech­nete zuläs­sige Nah­punk­tweite, also beispiel­sweise 2,3m bei 35mm Bren­nweite, 3,3m bei 50mm Bren­nweite oder 4,5m bei 70mm Bren­nweite (bei 65mm Auf­nah­me­ba­sis). Falls der Fer­n­punkt nicht im Unendlichen liegt, die Auf­nahmeszene also nicht bis ins Unendliche reicht, darf die Nah­punk­tweite etwas reduziert wer­den. Den genauen Wert erfährt man durch Anwen­dug des Stere­oba­sis­rech­n­ers. (Alle Bren­nwei­t­e­nangaben sind äquiv­a­lent auf das Klein­bild­for­mat bezo­gen.)

 

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Kein Teil des Bildes darf vom Stereofenster angeschnitten werden.

 

Warum ist die Rah­mungsregel einzuhal­ten?

Bei der Stere­o­pro­jek­tion (und auch beim Betra­cht­en mit einem Stere­o­be­tra­chter) wird das Raum­bild in der Regel hin­ter einem schein­baren Fen­ster wahrgenom­men. Dieses Fen­ster heißt Sche­in­fen­ster. Tat­säch­lich han­delt es sich hier­bei um das Raum­bild der Bil­dum­ran­dung. (Das linke Teil­bild ist die linke Bil­dum­ran­dung, das rechte Teil­bild ist die rechte Bil­dum­ran­dung.). Ob das Raum­bild vor, imoder hin­ter diesem Sche­in­fen­ster wahrgenom­men wird, ist auss­chließlich von der Lage der Einzel­bilder zueinan­der abhängig.

Das Sche­in­fen­ster selb­st wird als Öff­nung in ein­er fes­ten Wand wahrgenom­men. Bei ein­er Ver­let­zung der Rah­mungsregel befind­et sich das Raum­bild zu weit vor dem Sche­in­fen­ster und Teile des Bildes scheinen dann die Wand zu durch­drin­gen. Dieser ‚Bild­fehler‘ führt zu einem deut­lich ver­min­derten Genuss beim Betra­cht­en von Raum­bildern. Die Rah­mungsregel ist jedoch nur eine Kann-Forderung, d.h. sie sollte, sie muss aber nicht unter allen Umstän­den einge­hal­ten wer­den.

 

Welche Gren­zw­erte und Tol­er­anzen gibt es bei der Rah­mungsregel?

Die Rah­mungsregel ist eine ästhetis­che Forderung. Stere­o­bilder, welche diese Forderung ver­let­zen, kön­nen trotz­dem ermü­dungs­frei betra­chtet wer­den. Die Ein­hal­tung der Rah­mungsregel führt in der Regel dazu, dass das gesamte Bild hin­ter dem Sche­in­fen­ster wahrgenom­men wird. Da bei kom­merziellen 3D-Pro­duk­tio­nen häu­fig mehr auf ein spek­takuläres Ergeb­nis als auf die Ästhetik Wert gelegt wird, find­et man dort die meis­ten Ver­let­zun­gen der Rah­mungsregel, indem man ganz bewusst das Stere­o­bild weit vor das Sche­in­fen­ster set­zt.

Nur freis­te­hende Objek­te, die inner­halb der Rah­men­fen­ster und im vorderen Auf­nah­mer­aum liegen — wie zum Beispiel ein frontal aufgenommen­er Ele­fan­ten­rüs­sel — dür­fen in Ein­klang mit der Rah­mungsregel (und soll­ten auch) aus dem Sche­in­fen­ster her­aus­ra­gen. Siehe hierzu auch die Bemerkun­gen bei der Auf­nah­meregel. Weit­ere beliebte Beispiele sind: der Brun­nen­arm, dessen Wasser­fontäne in den Zuschauer­saal spritzt, das Tier, das seinen Kopf durch das Sche­in­fen­ster streckt, der Vogel oder das Insekt, das vor dem Sche­in­fen­ster fliegt, u.a.m.

 

Wie halte ich die Rah­mungsregel ein?

Schnei­det man am linken Bild links und am recht­en Bild rechts einen schmalen Streifen ab, (Dias wer­den rel­a­tiv zum Diarah­men auseinan­der gezo­gen), wan­dert das Raum­bild nach hin­ten, im ent­ge­genge­set­zten Fall nach vorne. Bei dig­i­tal­en Stere­o­bildern wird die Lage des Sche­in­fen­sters mit ein­er Mon­tage­soft­ware entwed­er manuell oder vol­lau­toma­tisch posi­tion­iert. Eine opti­male Mon­tage des Stere­o­bildes ist genau dann erre­icht, wenn sich das Raum­bild so weit vorne wie möglich, aber so weit hin­ten wie nötig befind­et. Der Nah­punkt berührt dann ger­ade das Sche­in­fen­ster. Das Raum­bild begin­nt also unmit­tel­bar hin­ter dem Fen­ster und es wird zwis­chen Sche­in­fen­ster und Nah­punkt kein Raum ‚ver­schenkt‘. (Diese Art der Rah­mung wird auch Nah­punkt-Rah­mung genan­nt.) Ver­let­zun­gen der Rah­mungsregel kön­nen bei der Pro­jek­tion eben­falls nicht mehr kor­rigiert wer­den.

 

Rah­mungsregel: Nur freis­te­hende Bildteile vor das Sche­in­fen­ster rah­men!

Anmerkung: Für 3D-Video mit häu­fig wech­sel­nden Motiv­en und Szenen kann die Nah­punk­trah­mung zu ein­er uner­wün­scht­en Unruhe beim Fer­n­punkt führen, im schlimm­sten Fall springt der Fer­n­punkt abhängig von der Szene und vom Film­schnitt vor und zurück. Um dies zu ver­mei­den, wird abwe­ichend von der oben for­mulierten Empfehlung dem Fer­n­punkt ein kon­stan­ter Ver­satz (kon­stante Dis­par­ität) zugewiesen, beispiel­sweise 1/30 oder 1/40 der Bild­bre­ite. Diese Form der Bild­mon­tage wird Fer­n­punk­trah­mung genan­nt. Falls die Auf­nah­meregel erfüllt wurde, ist bei dieser Rah­mungsmeth­ode die Mon­tageregel (keine Sche­in­fen­ster­ver­let­zung!) automa­tisch miter­füllt. Für Prob­lem­bilder mit etwas zu viel Tiefe helfen unter Umstän­den schwebende Sche­in­fen­ster inner­halb des Bildes.

 

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Der Zuschauer darf nicht zu divergierenden Augenachsen gezwungen werden.

 

Warum ist die Wieder­gaberegel einzuhal­ten?

Beim Sehen in die Ferne sind die Achsen der bei­den Augen par­al­lel und beim Sehen in die Nähe etwas nach Innen geneigt. Niemals aber kom­men beim natür­lichen Sehen auseinan­der­laufende (diver­gente) Auge­nach­sen vor.

 

wiedergabe

 Wieder­gaberegel: Diver­gente Augen­stel­lung ver­mei­den!

 

Wird man beim Betra­cht­en eines Stere­o­bildes län­gere Zeit zu diver­gen­ten Auge­nach­sen gezwun­gen, sind Kopf­schmerzen die unauswe­ich­liche Folge. Auch wenn einige alte ‚Stereo-Hasen‘ zu ganz erstaunlich­er Augengym­nas­tik fähig sind, sollte das Stereo-Sehen ein Genuss für jeden Betra­chter sein. Die Wieder­gaberegel ist deshalb bei der Stere­o­pro­jek­tion eine unter allen Umstän­den einzuhal­tende Forderung.

 

Welche Gren­zw­erte und Tol­er­anzen gibt es bei der Wieder­gaberegel?

Da beim natür­lichen Sehen ein im Unendlichen liegen­der Bild­punkt mit par­al­le­len Auge­nach­sen fix­iert wird, sind bei der Stere­o­pro­jek­tion solche Bild­punk­te mit einem Abstand von etwa 65mm auf die Lein­wand zu pro­jizieren (dies entspricht dem sta­tis­tis­chen Mit­tel­w­ert des Augen­ab­standes). Geringe Über­schre­itun­gen sind sicher­lich erlaubt, soll­ten aber je 1m Pro­jek­tion­s­ab­stand nicht mehr als etwa 10mm betra­gen (also eine Über­schre­itung von etwa 50mm bei 5m Abstand, 100mm bei 10m Abstand usw.). Bei der Abschätzung des Pro­jek­tion­s­ab­standes ist natür­lich der­jenige Zuschauer zu berück­sichti­gen, welch­er der Lein­wand am näch­sten sitzt. (Für die Experten: die Fach­lit­er­atur gibt für die max­i­mal zuläs­sige Diver­genz einen Winkel von 1º an — mit Rück­sicht auf beson­ders empfind­liche Betra­chter emp­fiehlt es sich aber, diesen Wert nochmals zu hal­bieren.)

 

Wie halte ich die Wieder­gaberegel ein?

Wenn die Auf­nahme- und die Rah­mungsregel erfüllt sind, ist die Ein­hal­tung der Wieder­gaberegelein Kinder­spiel. Ein kor­rekt mon­tiertes Stere­o­bild, welch­es den Unendlich­punkt enthält, wird test­weise pro­jiziert. Die Pro­jek­toren wer­den dann seitlich so lange ver­schoben, bis die bei­den Unendlich­punk­te auf der Lein­wand einen Abstand von 65mm (eventuell plus zusät­zlich­er Tol­er­anzw­ert) besitzen. Mit dieser Vorge­hensweise kann das Sche­in­fen­ster dann dur­chaus auch vor der Lein­wand liegen! Nur bei der Heim­pro­jek­tion mit begren­zter Pro­jek­tionsver­größerung wird der Ein­fach­heit hal­ber das Sche­in­fen­ster genau in die Ebene der Pro­jek­tions­fläche gelegt. Bei Pro­jek­tio­nen im größeren Saal ist dieses Vorge­hen nicht empfehlenswert, da son­st den Zuschauern zur Raum-Wahrnehmung nur sehr ent­fer­nte Objek­te (eben solche mit min­destens Lein­wand-Abstand) ange­boten wer­den kön­nen — und die Wahrnehmung von nahen 3D-Objek­ten ist bekan­nter­maßen viel span­nen­der als die von weit ent­fer­n­ten!

 

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Für höch­sten Raum­genuß ist die Ein­hal­tung aller 3 Grun­dregeln notwendig, aber auch aus­re­ichend. Alle weit­eren Stereo-Geset­ze, ‑Gebote und ‑Regeln lassen sich aus diesen 3 Grun­dregeln ableit­en.

Anmerkung: Häu­fig wird die Frage gestellt, warum beispiel­sweise die so wichtige Forderung “In einem Stere­o­bild darf es keine Höhen­fehler geben!” nicht Bestandteil dieser 3 gold­e­nen Regeln ist. Antwort: Die 3 gold­e­nen Regeln behan­deln auss­chließlich den kreativ­en Hand­lungsspiel­raum des Stere­o­fo­tografen. Bei den Höhen­fehlern hat der Stere­o­fo­tograf keine Wahl­frei­heit: diese sind grund­sät­zlich zu eli­m­inieren! Für Details zu den rein tech­nis­chen Voraus­set­zun­gen wird auf den DGS-Qual­itäts­stan­dard ver­wiesen.

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