Deutsche Gesellschaft für Stereoskopie e.V.
Satzung in der von der Mitgliederversammlung am 30. Mai 2015 genehmigten und im Registergericht Berlin hinterlegten Fassung
§1 Name und Sitz des Vereins
(1) Der 1928 gegründete Verein führt den Namen „Deutsche Gesellschaft für Stereoskopie e.V.“ und ist in das Vereinsregister eingetragen unter Az 66 VR 9575 und VR 1005 NZ.
(2) Sitz und Gerichtsstand ist Berlin.
(3) Die Gesellschaft führt das im Kopf dieser Satzung aus den Initialen des Namens der Gesellschaft gebildete Vereinszeichen.
(4) Der Verein wird nach demokratischen Grundsätzen geleitet und ist politisch und weltanschaulich neutral.
§2 Zweck und Ziele der Gesellschaft
(1) Zweck der Deutschen Gesellschaft für Stereoskopie e.V. (nachfolgend „DGS“ genannt) ist der Zusammenschluss aller natürlichen und juristischen Personen und Korporationen, die sich mit der Stereoskopie aus Liebhaberei, wissenschaftlichen, gewerblichen und anderen Gründen befassen, um das Interesse für die Stereoskopie und das stereoskopische Bild durch Anregung und Information zu fördern und zu verbreiten.
(2) Dieses Ziel sucht sie zu erreichen durch:
- Veranstaltungen und Zusammenkünfte der Mitglieder;
- Ausstellungen, Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Vorführungen, Vorträge, Wettbewerbe und ähnlichem;
- Sammlung von Geräten und Bildmaterial, Verbreitung, Austausch, Nutzbarmachung und Vermittlung von theoretischen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen auf stereoskopischem Gebiet;
- Weiterführen, Pflege und Ausstellen der Sammlung historisch interessanter Stereogeräte und -bilder sowie der Fachbücherei und Einrichtung eines Informationszentrums;
- Verbindung mit gleichartigen und ähnliche Bestrebungen verfolgende Gemeinschaften;
- Unterstützung der Forschung auf dem Gebiet der Stereoskopie.
(3) Die Tätigkeit der Gesellschaft ist gemeinnützig. Sie erstrebt keinerlei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und hat keinerlei politischen Charakter. Der DGS e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig.